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Bodenständig, naturheilkundlich.

Herzlich Willkommen auf der Internetseite zu meiner Naturheilpraxis.

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Erstattung der Behandlungskosten durch Krankenkassen

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für meine Behandlungen leider nicht übernommen. Obwohl ich nach GebüH abrechne, übernehmen leider auch die privaten Kassen und die Beihilfe die Kosten oft nur anteilig bis zu einem definierten Satz. Die zugrundeliegenden Sätze für die Vollerstattung sind jedoch so gering, dass damit ein wirtschaftliches Arbeiten in einer Praxis nicht möglich ist. Mit dem Unterschreiben des Behandlungsvertrages stimmen Sie zu, dass andere Sätze Anwendung finden dürfen.

 

Haben Sie eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen, prüfen Sie bitte vorab, ob in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen und die Übernahme für verordnete Medikamente enthalten sind und/oder ob eine Begrenzung der Zahlungen pro Jahr in Ihrem Vertrag steht. So erleben Sie beim Einreichen der Rechnung keine böse Überraschung. Auch hier gilt, was über die Erstattung der privaten Kassen und Beihilfe oben geschrieben wurde.